Schluss mit den historischen Privilegien für die Kirche
Neben den Einnahmen aus der Kirchensteuer erhalten kirchliche Würdenträger bis heute ihre Gehälter vom Staat. Um das zu verstehen muss man zurück in die Geschichte gehen.
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Neben den Einnahmen aus der Kirchensteuer erhalten kirchliche Würdenträger bis heute ihre Gehälter vom Staat. Um das zu verstehen muss man zurück in die Geschichte gehen.
Carsten Frerk ist Buchautor und Kirchenkritiker. Er vertritt die Position, dass die Finanzströme zwischen Kirche und Staat nicht transparent sind.
Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein, fordert ein Ende der Subventionen von etwa 460 Millionen Euro, die der Staat aus Steuermitteln jährlich an die beiden großen Kirchen in Deutschland zahlt.
Seit heute morgen grübel die Regierung darüber nach, was sich Deutschland in Zukunft sparen kann. Überall soll der Gürtel enger geschnallt werden, nur an einer Stelle nicht. Und zwar dort, wo er zur Befestigung von Soutanen und Gewändern dient.
Staat und Kirche sind in Deutschland getrennt. Vor mehr als 200 Jahren musste die Kirche Macht und Ländereien an die weltlichen Herrscher abgeben. Doch immerhin wurde die Kirche entschädigt, und zwar mit einer fürstlichen Regelung. Denn die Entschädigung bekam sie nicht einmalig, sondern seitdem in Form einer regelmäßigen Zahlung – bis in alle Ewigkeit?
Zwei Jahrhunderte liegt sie zurück: Die Säkularisation, also die Trennung von Kirche und Staat. Die Kommunen zahlen dafür immer noch – oft Lasten wie im Mittelalter, wie zum Beispiel die Getreideabgabe. Aber auch Bischofs-Gehälter, Militärseelsorge, Pfarrerstudium, Kirchentage, Pensionen, sogar Glocken und Orgeln: Der Staat zahlt häufig für fast alles, was zur Kirche gehört.