Weimarer Reichsverfassung

Mit Art. 137, 1 wird die institutionelle Trennung von Staat und Kirche bestimmt und in Art. 138, 1 die finanzielle Trennung, für die bestehende Vereinbarungen abgelöst werden sollen. Art. 173 bestimmt als Übergangslösung, dass vor dem Erlass eines Grundsatzgesetzes des Reiches nicht abgelöst werden darf.

Gründung der DDP

Gründung der Deutschen Demokratischen Partei. Die DDP setzte sich wohl (neben der SPD) am stärksten für die parlamentarische Demokratie und die faire Trennung von Staat und Kirche ein. Insbesondere der Pfarrer und Abgeordnete Friedrich Naumann spielte in der Programmatik von „Freie Kirche im Freien Staat“ eine herausragende Rolle.