Staatsleistungen, 2023
Die Humanistische Union hat die Zahlen für die von 14 Bundesländern gezahlten Staatsleistungen an die Kirchen für 2023 vorgelegt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich auf 602 Mio. Euro (602.244.200). …
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Die Humanistische Union hat die Zahlen für die von 14 Bundesländern gezahlten Staatsleistungen an die Kirchen für 2023 vorgelegt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich auf 602 Mio. Euro (602.244.200). …
Mitte Dezember wurde aufgrund von Medienberichten bekannt, dass von der Bundesregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die bereits viermal getagt haben soll. Aus diesem Anlass wandte sich Johann-Albrecht Haupt an …
Das Thema „Ablösung der Staatsleistungen“ ist ein seit 1919 nicht befolgter Verfassungsauftrag. Die amtierende Bundesregierung („Ampel-Koalition“) hat diesen Auftrag als zu lösende Aufgabe in den Koalitionsvertrag geschrieben. Eine Tour d’Horizon …
Die Humanistische Union (Johann-Albrecht Haupt) hat die Ergebnisse der Recherche zu den Staatsleistungen der deutschen Bundesländer für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Zahlengaben beruhen auf den Haushaltsplänen der 14 Bundesländer …
Vor einer Woche wurde der Gesetzentwurf zur seit über 100 Jahren fälligen Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen von einem Zusammenschluss aus den Oppositionsparteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die …
Napoleons teures Erbe kostete Rheinland-Pfalz bislang rund zwei Milliarden EuroZu den eher kuriosen Ausgaben des Landes Rheinland-Pfalz gehören die sog. Staatsleistungen zugunsten der Kirchen. Historische Ursache für die millionenschweren Dauerzahlungen …
Nach den Recherchen von Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union) sind auch für 2018 die Staatsleistungen nach Art. 140 GG entsprechend der Beamtenbesoldung gestiegen und belaufen sich auf 538.014.642 Euro.
Es sind die in den Haushaltsplänen der Bundesländer genannten Zahlungen an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland, die seit 1919 (Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung) beendet werden sollen.