Zustimmung: Ermächtigungsgesetz

Theodor Heuss berichtet über die Information Heinrich Brünings, dass das Zentrum dem Ermächtigungsgesetz zustimmen werde, da man von Hitler Garantien erhalten habe.
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Die Zustimmung der Staatspartei und des Zentrums (vormals Deutsche Demokratische Partei)  zum Ermächtigungsgesetz
Bundespräsident Theodor Heuss besuchte mich anlässlich seines Aufenthaltes in Berlin heute, am 25.April 1958, an meinem Krankenbett. Im Verlaufe unseres Gespräches kamen wir auch auf die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am 23.März 1933 zu sprechen. Theodor Heuss berichtete dabei, dass er am Vorabend des Tages mit den neben ihm noch im Reichstag verbliebenen weiteren 4 Abgeordneten der Demokratischen Partei, unter denen übrigens auch Ernst Lemmer war, im Klubhaus der Demokratischen Partei in der Viktoriastraße versammelt war, um über ihre Entscheidung zum Ermächtigungsgesetz zur Klarheit zu kommen. Es waren wohl auch weitere Herren der Demokratischen Partei anwesend. Es ergab sich, dass 3 der 5 Mitglieder für Zustimmung und 2 (darunter er selbst) für Ablehnung des Gesetzes waren. Doch wurde man sich einig, dass man die Stimme der Demokraten geschlossen abgeben sollte. Um zur Klarheit darüber zu kommen, wie sich die Zentrumspartei verhalten wird, ging Heuss, wie er berichtete, mit Minister Dietrich am gleichen Abend noch zu Altreichskanzler Heinrich Brüning ins Reichstagsgebäude, der bekanntlich mit Dietrich eng befreundet war. Heinrich Brüning sagte ohne langes Zögern, dass die Zentrumsfraktion dem Ermächtigungsgesetz zustimmen würde. „Wir haben von Hitler Garantien erhalten“ – so sagte er -, „die uns die Zustimmung ermöglichen.“ Und das war dann auch ausschlaggebend, dass die 5 Demokraten zustimmten.

Datei-Download: 1933_03_23_DDP_ und_ Ermächtigungsgesetz