Arbeitsgruppe zur Ablösung der Staatsleistungen hinter verschlossenen Türen

Mitte Dezember wurde aufgrund von Medienberichten bekannt, dass von der Bundesregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die bereits viermal getagt haben soll.

Aus diesem Anlass wandte sich Johann-Albrecht Haupt an das BMI mit der Bitte, mitzuteilen, wie diese Arbeitsgruppe zusammengesetzt sei. Anfang Januar 2023 erhielt er ein Schreiben des BMI, aus dem hervorgeht, dass diese Informationen nicht öffentlich gemacht werden.

Mit Einverständnis von Herrn Haupt dokumentieren wir hier einen Auszug aus dem Schreiben.

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Sehr geehrter Herr Haupt,

mit E-Mail vom 14. Dezember 2022 haben Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) um Auskunft dazu gebeten, wie die Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kirchen zusammengesetzt ist, die sich mit dem Vorhaben der Bundesregierung zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen und Religionsgemeinschaften befassen soll. Falls die Namen der Arbeitsgruppenmitglieder nicht genannt werden dürfen, baten Sie um Auskunft über die Zahl der Arbeitsgruppenmitglieder und die entsendenden Stellen/Behörden.

Hinsichtlich der von Ihnen erbetenen Namen der Mitglieder der Arbeitsgruppe handelt es sich um personenbezogene Daten Dritter.

Nach § 5 Abs. 1 IFG darf Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszuganges überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Die Arbeitsgruppe berät Eckpunkte eines Grundsätzegesetzes, auf deren Grundlage ein Gesetzentwurf erstellt werden soll; das reguläre Gesetzgebungsverfahren beginnt erst nach Ab-schluss der Arbeit der AG. Somit leistet die AG lediglich Vorarbeiten für das spätere Gesetzgebungsverfahren, das sich erst nach Abschluss der Arbeit der AG anschließt.

Im Rahmen des nach § 8 Absatz 1 IFG durchgeführten Drittbeteiligungsverfahrens haben sich alle Teilnehmer der Arbeitsgruppe ausnahmslos gegen die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten ausgesprochen. Hinweise, dass Ihr Informationsinteresse als Antragsteller das schutzwürdige Interesse der Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt, sind Ihrem Antrag nicht zu entnehmen. Der Antrag ist insofern abzulehnen.

Hinsichtlich der Anzahl und der Entsendungsstellen der Mitglieder der Arbeitsgruppe kann ich Ihnen folgende Auskunft geben:

An den Arbeitsgruppensitzungen haben je nach Sitzung 37 bis 51 Personen teilgenommen. Neben Vertretern des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie des Bundesministeriums der Justiz sind Vertreter der zuständigen Ressorts bzw. Staats- und Senatskanzleien aller Länder Mitglieder der Arbeitsgruppe. Weiterhin nehmen die zuständigen Vertreter von Landeskirchen der Evangelischen Kirche und von Diözesen der Katholischen Kirche sowie Vertreter der Altkatholischen Kirche und Sachverständige der Evangelischen und der Katholischen Kirche regelmäßig an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil.

MfG…