Staatsleistungen 2018: 538 Millionen

Nach den Recherchen von Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union) sind auch für 2018 die Staatsleistungen nach Art. 140 GG entsprechend der Beamtenbesoldung gestiegen und belaufen sich auf 538.014.642 Euro.
Es sind die in den Haushaltsplänen der Bundesländer genannten Zahlungen an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland, die seit 1919 (Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung) beendet werden sollen.

Bundesregierung: Staatsleistungen an Kirchen Ländersache

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, wegen der umstrittenen Staatsleistungen an die Kirchen politisch aktiv zu werden. Der Bund sei nicht Schuldner der Staatsleistungen. Vielmehr würden die Zuwendungen an die beiden großen Kirchen von den Ländern aufgebracht, heißt es in einer Antwort der Regierung (18/1110) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/903).

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Bündnis 90/Die Grünen: Abschlussbericht der Parteikommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“.

In diesem Abschlussbericht werden auch Vorschläge zum Religionsverfassungsrecht und zu den Staatsleistungen formuliert (Seite 33 – 35). Kernpunkte dabei sind die Forderung der Einsetzung einer Expertenkommission durch die Bundesregierung zur Erfassung der Staatsleistungen sowie der unverzügliche Beginn von Gesprächen der Länder mit den katholischen Bistümern und den evangelischen Landeskirchen.

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