Staatsleistungen 2018: 538 Millionen

Nach den Recherchen von Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union) sind auch für 2018 die Staatsleistungen nach Art. 140 GG entsprechend der Beamtenbesoldung gestiegen und belaufen sich auf 538.014.642 Euro.
Es sind die in den Haushaltsplänen der Bundesländer genannten Zahlungen an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland, die seit 1919 (Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung) beendet werden sollen.