Nach den Recherchen von Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union) sind auch für 2018 die Staatsleistungen nach Art. 140 GG entsprechend der Beamtenbesoldung gestiegen und belaufen sich auf 538.014.642 Euro.
Es sind die in den Haushaltsplänen der Bundesländer genannten Zahlungen an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland, die seit 1919 (Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung) beendet werden sollen. Es sind Geldleistungen, die in Staat-Kirche-Verträgen sowie Konkordaten vereinbart wurden und jährlich entsprechend der Beamtenbesoldung angepasst werden. Sie erfolgen formal ohne Zweckbestimmung (auch wenn ihnen ursprünglich einmal eine detaillierte Personal- und Sachkostenberechnung zugrunde gelegen hat) und ohne Prüfung durch die Rechnungshöfe. (Die Soll-Zahlen der Haushaltspläne entsprechen deshalb auch den Ist-Zahlen der Haushaltsrechnungen.)
In den einzelnen Bundesländern sind die Zahlungen unterschiedlich hoch und betragen pro Kopf der Bevölkerung 6,55 Euro, mit einer Spannbreite von 67 Cent (im Saarland) bis 15,49 Euro in Sachsen-Anhalt.
Pro Kirchenmitglied sind es 14,33 (evangelisch, mit einer Spannweite von 0,39 Euro im Saarland bis 102,98 in Sachsen-Anhalt) bzw. 9,49 (katholisch, mit einer Spannweite von 1,39 in Schleswig-Holstein bis 77,03 in Sachsen-Anhalt).
Weitere Informationen bei der Humanistischen Union
Anhang: HU20180605_Staatsleistungen2018-Zahlen