Brauns: Neubegründung von Staatsleistungen

Brauns erläutert die Auffassung der heutigen Staatskirchenrechtler, dass eine Neubegründung von Staatsleistungen zulässig sei. Diese Auffassung stehe allerdings im Widerspruch zu den Absichten der Verfassungsgeber, die eine endgültige finanzielle Trennung von Staat und Kirchen wollten. Durch die Ablösung dürfe allerdings nicht die Lebensfähigkeit der Kirchen in Frage gestellt werden.