RMI an Religionsgesellschaften über Notstandssummen

Der Reichsminister des Innern übermittelt an die führenden Vertreter der katholischen wie der evangelischen Kirche in Deutschland den Beschluss des Reichstages vom 6. Juli 1923, den Kirchen eine Notstandsumme von 38,25 Milliarden Mark aus Reichsmitteln zur Verfügung zu stellen, schlägt technische Wege vor und bittet um umgehende Kontoangaben zwecks Überweisung.

Reichstag: Nachtrag zum Notetat des Reichsinnenministeriums

Der Berichterstatter für den Etat des Reichsministeriums des Innern, Prof. D.Dr. Georg Schreiber (Zentrum) bringt einen Nachtrag zum Reichshaushalt 1923 (Notetatgesetz) ein, in dem die kulturelle Notstandssumme für die Religionsgesellschaften aufgrund der eingetretenen Geldentwertung auf 38,25 Milliarden Mark erhöht wird. Die Begründung dafür ist nicht die Erhöhung der Staatsleistungen aufgrund der Geldentwertung, sondern „kultureller Notstand“.