Thüringisches Finanzministerium

Das Thüringische Finanzministerium leitet das Schreiben des Reichsministers des Innern und den Vorentwurf des Ablösegesetzes an die Gebietsregierungen und das Ministerium für Volksbildung weiter. Es wird um
baldmöglichste Stellungnahmen gebeten.
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Thüringisches Finanzministerium Weimar, den 4. Juni 1921.
Gesch. Nr. R II 111
An
die Gebietsregierungen, Finanzabteilungen
In der Anlage übersenden wir ein Schreiben des
Reichsministers des Innern – I A 6029 – vom 25. Mai 1921 und
einen Vorentwurf eines Gesetzes über die Ablösung der Staatsleistungen
an die Religionsgesellschaften . Wir ersuchen um
baldmöglichste Stellungnahme zu diesem Vorentwurf , der Gegenstand
der Besprechungen mit den Gebietsregierungen sein
wird.
Abschrift
an das Thüringische Ministerium für Volksbildung
h i e r
mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme.
(persönliche Unterschrift)
Dr. Lenz

 

Datei-Downlad: 1921_06_04_Thüring._Finanzministerium_an_Gebietsregierungen