Das Thüringische Finanzministerium leitet das Schreiben des Reichsministers des Innern und den Vorentwurf des Ablösegesetzes an die Gebietsregierungen und das Ministerium für Volksbildung weiter. Es wird um
baldmöglichste Stellungnahmen gebeten.
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Thüringisches Finanzministerium Weimar, den 4. Juni 1921.
Gesch. Nr. R II 111
An
die Gebietsregierungen, Finanzabteilungen
In der Anlage übersenden wir ein Schreiben des
Reichsministers des Innern – I A 6029 – vom 25. Mai 1921 und
einen Vorentwurf eines Gesetzes über die Ablösung der Staatsleistungen
an die Religionsgesellschaften . Wir ersuchen um
baldmöglichste Stellungnahme zu diesem Vorentwurf , der Gegenstand
der Besprechungen mit den Gebietsregierungen sein
wird.
Abschrift
an das Thüringische Ministerium für Volksbildung
h i e r
mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme.
(persönliche Unterschrift)
Dr. Lenz
Datei-Downlad: 1921_06_04_Thüring._Finanzministerium_an_Gebietsregierungen