Neben den Einnahmen aus der Kirchensteuer erhalten kirchliche Würdenträger bis heute ihre Gehälter vom Staat. Um das zu verstehen muss man zurück in die Geschichte gehen.
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Neben den Einnahmen aus der Kirchensteuer erhalten kirchliche Würdenträger bis heute ihre Gehälter vom Staat. Um das zu verstehen muss man zurück in die Geschichte gehen.
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