„Aktuelle Erläuterungen zur Kirchenfinanzierung“

Unter Ablösung im Sinn des Staatsleistungsrechts wird die einseitige Aufhebung eines Leistungsgrundes gegen „Entschädigung“ verstanden. Entflechtende Wirkung zeitigt die Ablösung nur, wenn sie gegen „Entschädigung“ erfolgt, wobei es sich genauer um eine „Hingabe an Erfüllungs statt“ handelt.

„Frontal 21“: FDP-Kritik an Kirchenfinanzen

Im ZDF-Magazin „Frontal 21“ fordert Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein, ein Ende der staatlichen Subventionen für die beiden großen Kirchen in Deutschland.

Den Grünen ist auch nichts heilig

Landesfraktionschef Dürr will ein 84 Jahre altes Konkordat ändern. Die CSU wittert einen Angriff auf das Christentum. Der Wahlkampf in Bayern tritt in seine heiße Phase ein.