Nichts wissen und nichts wissen wollen

Seit Sommer 2010 hat Johann-Albrecht Haupt (Humanistische Union) sich bemüht, die seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland gezahlten Staatsleistungen mithilfe der Auskünfte der zuständigen Länderministerien bzw. der Kirchen zu erfassen. Seine negativen Erfahrungen schildert er in diesem Bericht.

Zahlungen in der DDR, 1949-1989

Auch in der DDR wurden Staatsleistungen an die Kirchen bezahlt. Sie beliefen sich auf durchschnittlich 15,4 Mio. Mark der DDR pro Jahr, mit einer Schwankungsbreite von 12,0 Mio. (1956 ff.) bis 20,2 Mio. Mark (1981). Insgesamt wurden in den 41 Jahren Existenz der DDR rund 630 Mio. Mark bezahlt.

Bayern, Konkordat 1817

In den Artikeln IV, V und VI enthält das Konkordat die genaue Festlegung der Auszahlungen aus den Erträgen der zu schaffenden Fonds und Güter in Verwaltung der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder des Domkapitels. Eine Umwandlung dieser Erträge in direkte Geldbesoldungen wird ausdrücklich untersagt.