Bundesregierung: Staatsleistungen an Kirchen Ländersache

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, wegen der umstrittenen Staatsleistungen an die Kirchen politisch aktiv zu werden. Der Bund sei nicht Schuldner der Staatsleistungen. Vielmehr würden die Zuwendungen an die beiden großen Kirchen von den Ländern aufgebracht, heißt es in einer Antwort der Regierung (18/1110) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/903).
Den Bundesländern stehe es frei, „einvernehmlich mit den Kirchen die Staatsleistungen zu verändern und neue Rechtsgrundlagen zu schaffen“. Das Verfassungsrecht stehe dieser Lösung nicht entgegen, schreibt die Regierung. Seitens des Bundes bestehe kein Interesse, mit den Kirchen in Verhandlungen zu treten über eine Ablösung der Staatsleistungen.
Aus Sicht des Bundes gibt es somit auch keinen Anlass zur Bildung einer Kommission, die den Umfang und Wert des im Jahr 1803 verstaatlichten Kirchenbesitzes und die Summe der bisher gezahlten staatlichen Entschädigungen an die Kirchen ermitteln könnte. Ein solcher Vorschlag war aus den Reihen der FDP gekommen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundestages

Vollständige Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 18/1110)