Soll der Staat für die Kirchen zahlen?

Sächsische Zeitung

„Die Kirchen sind eine großartige Stütze unserer Gesellschaft“, meinen viele Christen. „Konfessionslose dürfen nicht Bürger zweiter Klasse sein“, halten andere entgegen. Pro und kontra zum Katholikentag in Leipzig.

PRO: Die Kirchen stärken das Gemeinwohl
Von Fritz Jäckel, Chef der Staatskanzlei, CDU

Die Linke verkennt die Rolle und Bedeutung der Kirche für das Gemeinwohl. Die Zahlung von Staatsleistungen steht nicht zur freien Disposition. Sie erfolgt nicht etwa als Subvention oder Almosen, sondern in Erfüllung durch Verfassung und Kirchenverträge verbriefter Ansprüche. Mit der Trennung von Kirche und Staat – durch die Weimarer Verfassung – sind diese Ansprüche entstanden. Die Verträge zwischen den Kirchen und dem Freistaat Sachsen sind auf dieser Grundlage unbefristet geschlossen, einschließlich einer Anpassung an die Kostenentwicklung. Damit wird ein Rechtsanspruch erfüllt, wie er 1919 bei Trennung von Kirche und Staat entstand. (…)

KONTRA: Kirche und Staat sollten getrennt sein
Von Rico Gebhardt, Fraktionschef der Linken

Die Beendigung der sogenannten Staatsleistungen für die Kirchen ist verfassungsrechtliches Gebot – der Weimarer Reichsverfassung, des Grundgesetzes und der sächsischen Landesverfassung. Die Trennung von Staat und Religion ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit: „Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt“, steht im Artikel 109 der Landesverfassung. Tatsächlich wurden aber seit 1993 aus dem sächsischen Staatssäckel durch alle Steuerzahlenden, also auch die große konfessionslose Mehrheit, mindestens 580 Millionen Euro an die Kirchen gezahlt. Wohlgemerkt: Es geht weder um Erfüllung diakonischer beziehungsweise caritativer Aufgaben noch um Bildungsinstitutionen, die den Kirchen wie anderen freien Trägern durch die Steuerzahlenden finanziert werden. (…)

Quelle: Sächsische Zeitung