Die Staatsleistungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) an die beiden großen Kirchen belaufen sich im Jahr 2017 auf 523.912.215 Euro.
Bundesrepublik Deutschland_(1949-2017)_Gesamt_und_Bundesländer Staatsleistungen-2017-pro-Kopf-Bundesländer
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Die Staatsleistungen der Bundesländer (außer Hamburg und Bremen) an die beiden großen Kirchen belaufen sich im Jahr 2017 auf 523.912.215 Euro.
Bundesrepublik Deutschland_(1949-2017)_Gesamt_und_Bundesländer Staatsleistungen-2017-pro-Kopf-Bundesländer