Ermächtigungsgesetz und Reichskonkordat

Im Zusammenspiel von Adenauer und Kaas mit Göring wird zwischen dem Zentrum und der Reichsregierung eine Übereinkunft mit Rom gefunden, so dass das Zentrum dem Ermächtigungsgesetz zustimmt.
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Man ist, um hinter den Deal [zwischen Adenauer und Göring] und die Art der Abkartung zu kommen, nicht allein auf grüblerische Phantasie angewiesen. Der Bühnenautor Rolf Hochhuth hat sich derer bedienen müssen, als er sein Enthüllungsdrama „Der Stellvertreter“ geschrieben hat, um die zwar ungewollte, indes verhängnisvolle Verstrickung des Papstes Pius XII. mit den braunen Gewalthabern vorzuführen. Dessen Winden in den Fallstricken jenes Reichskonkordats, das er, der Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli (Nuntius in Deutschland bis 1930), 1933 mit dem Hitler-Regime als vermeintlich diplomatisches Glanzstück der Kurie ausgehandelt hat.
Und hier der Bezug zum 16. März 1933: Präzise um eben jenes folgenschwere geschichtsträchtige Projekt dreht sich der geheimnisvolle Dialog…
Wie lange sich das Zentrum noch zu zieren gedenke bei den weitgehenden kirchenpolitischen Zugeständnissen, welche die Reichsregierung schon gemacht habe, will Göring wissen…
Schön und gut, aber das genüge leider nicht auf der Ebene zwischen Reichstag und Regierung, wird Adenauer — an Brünings hartnäckigen Einwand erinnernd — darauf versetzt haben…
Wie also weiter? Was gebe es denn noch Besseres, um die klerikale Partei zufriedenzustellen?…
Den Umschwung in der Meinungsbildung seiner Parteifreunde könne eines nur bewirken, nämlich eine vertragliche Regelung von Staat zu Staat …
Ein Abkommen also zwischen dem Reich und dem Vatikan? Ein Konkordat? …
So sieht es mit Gewißheit die Kirche. Auf dieser Basis könne man mit den Zentrumsunterhändlern zum Abschluß gelangen. Dann werde sich auch die Reichstagsfraktion kaum mehr verweigern…
Die Zauberformel ist geboren: Ermächtigung gegen Reichskonkordat…
Wie gesagt, daß dem so ist, bedarf es nicht der reinen Phantasie. Zunächst die Indizien: Die letzte entscheidende Verhandlungsrunde ist für den 22. März anberaumt. Bis dahin hat es keinen Termin für den zu erzielenden Durchbruch gegeben. Nach dem von Göring erhaltenen Wink kann sich Hitler
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ganz auf die Vorbereitungen des „Tages von Potsdam“ am 21. März konzentrieren. Und gerade weil noch alles in der Schwebe ist, hat auch das Zentrum zwischenzeitlich vollauf mit sich zu tun. Von Hitler noch im unklaren gelassen, ist auch die korporative Teilnahme an den Feierlichkeiten in Potsdam heftig umstritten. Erst am 20. März ringt sich die Fraktion dazu durch und ergänzt das offizielle Programm durch einen eigenen absolvierenden Schritt. Das Protokoll der Sitzung – „Beginn 15.30 Uhr, Schluß 17 Uhr“ – vermerkt: „11 Uhr gemeinsamer Katholischer Gottesdienst in der St. Peter- und Paulskirche in Potsdam …“
Im Endspurt ist die Delegation Kaas/Stegerwald, versehen mit dem von Adenauer zugespielten Schlüssel, aus der Klemme, und der davon ja nicht überraschte Hitler greift ihn die weiterreichende internationale Chance sofort erkennend großmütig entgegenkommend auf. Laut Verhandlungs-Niederschrift vom 22. März 1933, gleichen Tages unverzüglich der Fraktion vorgetragen und erläutert, sichert Hitler zu, daß „Schulpolitik, Verhältnis von Staat und Kirche, Konkordate“ für die Ermächtigung „ausgeschaltet“ bleiben. Prälat Kaas vor den Abgeordneten: „Großer Wert für uns!“ Der Widerstand in den eigenen Reihen scheint gebrochen. Denn die von Hitler umschriebene Formulierung heißt im Klartext: Übereinkunft mit Rom. In einer Sitzungspause des Reichstags am 23. März, nachdem der Reichskanzler seine Regierungserklärung mit den darin aufgenommenen Zusagen vom Vortage abgegeben hat, läßt Kaas eine Probeabstimmung in seiner Fraktion durchführen, bevor anschließend im Plenum das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ zur Debatte steht. Nur ein Zentrumsmann votiert geheim mit Nein…
Ein Nachspiel, auch ein Vorgeschmack auf Kommendes, vollzieht sich noch am selben Abend: Dem als „Rapallo-Kanzler“ verschrieenen Dr. Josef Wirth entzieht man den Reisepaß. Dennoch gelangt er stehenden Fußes, ausgestattet mit vatikanischen Sonderpapieren, ins nahe Ausland und nach einer längeren unsicheren Odyssee letztendlich in die Schweiz…
Ermächtigung gegen Reichskonkordat. Für den Anteil Adenauers daran gibt es mit fünfzehnjähriger Verspätung ein
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umwundenes Eingeständnis. Doch vor dem Sprung in den Dezember 1948 sollte die Chronik des Coups vom 23. März 1933 nicht abgeschlossen werden, ohne die krönende Pointe gleich noch hinzuzufügen: Am 28. März 1933 anerkennt die Fuldaer Bischofskonferenz unverzüglich die Annahme des Ermächtigungsgesetzes; sie erteilt damit dem ihr zu Gebote stehenden Zentrum nicht etwa Absolution, sondern ihren ausdrücklichen Segen. Auch Hitler beeilt sich, das Eisen zu schmieden, solange es glüht, oder— wie die andere Seite meint – sein Wort einzulösen. Bereits in der ersten Aprildekade entsendet er als Regierungsbeauftragten seinen Vizekanzler Franz von Papen, um die Verhandlungen mit dem Kardinalstaatssekretär Pacelli aufzunehmen, und zwischen beiden fungiert als Vermittler und gleichsam als Reichstagsvertreter Zentrumsführer Prälat Kaas. Diese Konstellation bekommt noch eine pikante Note insofern, als Kaas und von Papen, bisher spinnefeind, nun im Schoß ihrer gemeinsamen Kirche wieder zusammenfinden zu vereintem Werk… Ermächtigung und Reichskonkordat sind komplementäre Elemente des Unheils.
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Download der Datei: 1933_03_16_Ermächtigung_gegen_Reichskonkordat

(Fortsetzung: 19. Dezember 1948)