Präses Schneider: EKD zu Gesprächen über Staatsleistungen bereit
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist nach Worten ihres amtierenden Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider zu Gesprächen über Staatsleistungen für die Kirchen bereit.
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist nach Worten ihres amtierenden Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider zu Gesprächen über Staatsleistungen für die Kirchen bereit.
Neben den Einnahmen aus der Kirchensteuer erhalten kirchliche Würdenträger bis heute ihre Gehälter vom Staat. Um das zu verstehen muss man zurück in die Geschichte gehen.
Carsten Frerk ist Buchautor und Kirchenkritiker. Er vertritt die Position, dass die Finanzströme zwischen Kirche und Staat nicht transparent sind.
Unter Ablösung im Sinn des Staatsleistungsrechts wird die einseitige Aufhebung eines Leistungsgrundes gegen „Entschädigung“ verstanden. Entflechtende Wirkung zeitigt die Ablösung nur, wenn sie gegen „Entschädigung“ erfolgt, wobei es sich genauer um eine „Hingabe an Erfüllungs statt“ handelt.
Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein, fordert ein Ende der Subventionen von etwa 460 Millionen Euro, die der Staat aus Steuermitteln jährlich an die beiden großen Kirchen in Deutschland zahlt.
Im ZDF-Magazin „Frontal 21“ fordert Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein, ein Ende der staatlichen Subventionen für die beiden großen Kirchen in Deutschland.
Bischof Müller: Es gibt keine “Leistungen des Staates an die Kirchen”, sondern im Gegenteil “Leistungen der Kirche für die Allgemeinheit, die vom Steuerzahler mittels des Staates refinanziert werden.”