Präses Schneider: EKD zu Gesprächen über Staatsleistungen bereit
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist nach Worten ihres amtierenden Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider zu Gesprächen über Staatsleistungen für die Kirchen bereit.
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist nach Worten ihres amtierenden Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider zu Gesprächen über Staatsleistungen für die Kirchen bereit.
Unter Ablösung im Sinn des Staatsleistungsrechts wird die einseitige Aufhebung eines Leistungsgrundes gegen „Entschädigung“ verstanden. Entflechtende Wirkung zeitigt die Ablösung nur, wenn sie gegen „Entschädigung“ erfolgt, wobei es sich genauer um eine „Hingabe an Erfüllungs statt“ handelt.
Im ZDF-Magazin „Frontal 21“ fordert Wolfgang Kubicki, FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein, ein Ende der staatlichen Subventionen für die beiden großen Kirchen in Deutschland.
Bischof Müller: Es gibt keine “Leistungen des Staates an die Kirchen”, sondern im Gegenteil “Leistungen der Kirche für die Allgemeinheit, die vom Steuerzahler mittels des Staates refinanziert werden.”
Landesfraktionschef Dürr will ein 84 Jahre altes Konkordat ändern. Die CSU wittert einen Angriff auf das Christentum. Der Wahlkampf in Bayern tritt in seine heiße Phase ein.
In Vorträgen und Diskussionen ging es um die finanziellen Verknüpfungen zwischen Staat und Kirche.