RMI: Staatsleistungen sind besonderes Recht

Der Reichsminister des Innern, Dr. Karl Jarres (DVP), Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Wilhelm Marx (Zentrum), betont gegenüber dem Staatssekretär in der Reichskanzlei, dass die Staatsleistungen unter besonderem Verfassungsschutz stehen und nicht unter die Bestimmungen der 3. Steuernotverordnung fallen.

Volkskirche und Geld

In einem „Streitgespräch“ positionieren sich der säkulare Publizist Dr. Carsten Frerk und der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Prof. Dr. Hans Michael Heinig, zu den Staatsleistungen.