Die aktualisierte Übersicht der in den Haushaltsplänen der Bundesländer ausgewiesenen „Staatsleistungen“ an die Kirchen, die laut Grundgesetz (Art. 140 i.V. mit Art. 138,1 Weimarer Reichsverfassung) seit mittlerweile 93 Jahren beendet werden sollen, erbringt als Summe für das Jahr 2012 insgesamt 474.915.000 Euro, die die beiden großen ‚Amtskirchen‘ als Zuschüsse für kircheninterne Personalkosten erhalten (Bischofsbesoldung, Kirchenleitung, …
Bundesrepublik, 1949-2010
Seit 1949, Gründung der Bundesrepublik Deutschland, wurden an die evangelischen Kirchen und die katholischen Bistümer an Staatsleistungen (Personalzuschüsse und Kirchenregiment) bis 2010 insgesamt 13,9 Mrd. Euro bezahlt.
Zahlungen pro Bundesland/Einwohner
Bei Umrechnung der Staatsleistungen pro Kopf der Bevölkerung ist der Spitzenreiter (mit 12,19 € pro Einwohner) nicht, wie manche es wohl angenommen hätten, der Freistaat Bayern, sondern das überwiegend nicht-religiöse Bundesland Sachsen-Anhalt.
Zahlungen pro Kirchenmitglied
Die Spannweiten der Zahlungen von Staatsleistungen pro Kirchenmitglied sind beträchtlich.
Zahlungen Bevölkerung/Bundesland
Zwischen den Anteilen der Bundesländer an den Staatsleistungen und ihrem Anteil an der Bevölkerung gibt es zum Teil gravierende Unterschiede.
Evangelische Kirchen, 1949-2010
Von den Im Zeitraum 1949 bis 2010 gezahlten Staatsleistungen von 13,6 Mrd. Euro erhielten die katholischen Bistümer 7,5 Mrd. Euro. Die größten Anteile haben Baden-Württemberg (1,7 Mrd. Euro), Niedersachsen (1,0 Mrd. Euro), und Hessen (991 Mio. Euro).
Katholische Kirche, 1949-2010
Von den Im Zeitraum 1949 bis 2010 gezahlten Staatsleistungen von 13,6 Mrd. Euro erhielten die katholischen Bistümer 6,4 Mrd. Euro. Die größten Anteile haben Bayern (2,4 Mrd. Euro), Baden-Württemberg (1,6 Mrd. Euro) und Rheinland-Pfalz (900 Mio. Euro).

