Reichskanzlei zur Wiedervorlage

Im Büro des Staatssekretärs in der Reichskanzlei wird ein Aktenvermerk zur Kenntnisnahme des übersandten Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen angelegt, dessen „Wiedervorlage“-Termine erst drei Wochen, dann drei Monate betragen und Ende Dezember 1924 enden.

RMI: Staatsleistungen sind besonderes Recht

Der Reichsminister des Innern, Dr. Karl Jarres (DVP), Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Wilhelm Marx (Zentrum), betont gegenüber dem Staatssekretär in der Reichskanzlei, dass die Staatsleistungen unter besonderem Verfassungsschutz stehen und nicht unter die Bestimmungen der 3. Steuernotverordnung fallen.

RMI an RK wegen Personalabbau bei den Kirchenbeamten

Der Reichsminister des Innern (Dr. Karl Jarres, parteilos) schickt an Reichskanzler Dr. Wilhelm Marx (Zentrum) eine Erklärung zu den Beschwerden des Abgeordneten Prof. D.Dr. Kahl (Deutsche Volkspartei) und verweist auf ein in Arbeit befindliches Finanzausgleichsgesetz, dass die staatlichen Zuschüsse an die Mitgliederzahl der Kirchen angepasst werden müssen.

RMI an Religionsgesellschaften über Notstandssummen

Der Reichsminister des Innern übermittelt an die führenden Vertreter der katholischen wie der evangelischen Kirche in Deutschland den Beschluss des Reichstages vom 6. Juli 1923, den Kirchen eine Notstandsumme von 38,25 Milliarden Mark aus Reichsmitteln zur Verfügung zu stellen, schlägt technische Wege vor und bittet um umgehende Kontoangaben zwecks Überweisung.

Reichstag: Nachtrag zum Notetat des Reichsinnenministeriums

Der Berichterstatter für den Etat des Reichsministeriums des Innern, Prof. D.Dr. Georg Schreiber (Zentrum) bringt einen Nachtrag zum Reichshaushalt 1923 (Notetatgesetz) ein, in dem die kulturelle Notstandssumme für die Religionsgesellschaften aufgrund der eingetretenen Geldentwertung auf 38,25 Milliarden Mark erhöht wird. Die Begründung dafür ist nicht die Erhöhung der Staatsleistungen aufgrund der Geldentwertung, sondern „kultureller Notstand“.

Der Minister für Volkswohlfahrt

Der preußische Minister für Volkswohlfahrt, Adam Stegerwald (Zentrum), erklärt, dass er gegen den Vorentwurf eines Gesetzes über die Ablösung der Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften keine Bedenken geltend zu machen habe.