DBK: Staatsleistungen
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat Mitte November 2010 ihre Positionen zur „Kirchenfinanzierung“ dargelegt, auch zu den Staatsleistungen.
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Fakten, Zahlen und Hintergründe zum Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137, 138 WRV
Historische Hintergründe zur Verflechtung von Staat und Kirchen
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat Mitte November 2010 ihre Positionen zur „Kirchenfinanzierung“ dargelegt, auch zu den Staatsleistungen.
Johann-Albrecht Haupt: Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen.
Johann-Albrecht Haupt: Seit neunzig Jahren fordert die Verfassung eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen.
Carsten Frerk stellt die gängige historische Begründung in Frage und konstatiert das Fehlen jeglicher rechtlicher wie moralischer Gründe für Staatsleistungen.
Heinrich de Wall: Die Staatsleistungen der Bundesländer sind als Geldzahlungen nicht an Gegenleistungen gekoppelt. Entschädigungslose Beendigung nicht zulässig.
Auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten Raju Sharma hinsichtlich der Erfüllung des Verfassungsauftrages für ein Grundsatzgesetz des Bundes, antwortet die Bundesregierung, dass dafür derzeit kein Bedarf bestehe.
Michael Droege erläutert, warum nach 1919 neu begründete Staatsleistungen eine Legitimation durch aus der säkularen Verfassung zu gewinnende Zwecksetzungen bedürfen.