Der Reichsdeputationshauptschluss ist als eine Art Protokoll zu betrachten, mit dem alle Gebietsveränderungen und Übereignungen anlässlich der Aufhebung der letzten geistlichen Territorien in Deutschland detailliert erfasst wurden. Als Ausgleich gab es nichts, außer, dass die weltlichen Fürsten ihren gleichfalls adeligen Kollegen auf den Bischofssitzen (und ihrem engeren Hofstaat) bis zu ihrem Lebensende eine Apanage aussetzten und die Baulast für die Hohen Domkirchen auf die Fürsten übergingen. Insofern gibt es aufgrund des Reichsdeputationshauptschluss keinerlei Begründung für Entschädigungen.
Bayern, Konkordat 1817
In den Artikeln IV, V und VI enthält das Konkordat die genaue Festlegung der Auszahlungen aus den Erträgen der zu schaffenden Fonds und Güter in Verwaltung der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder des Domkapitels. Eine Umwandlung dieser Erträge in direkte Geldbesoldungen wird ausdrücklich untersagt.
Gründung der DDP
Gründung der Deutschen Demokratischen Partei. Die DDP setzte sich wohl (neben der SPD) am stärksten für die parlamentarische Demokratie und die faire Trennung von Staat und Kirche ein. Insbesondere der Pfarrer und Abgeordnete Friedrich Naumann spielte in der Programmatik von „Freie Kirche im Freien Staat“ eine herausragende Rolle.
Wahlen zur Nationalversammlung
Die Wahlen zur Nationalversammlung haben eine Mitte-Links-Mehrheit zum Ergebnis. SPD und DDP stellen 57 % der Mandate.
59. Sitzung der Nationalversammlung
In der 59. Sitzung der Verfassungsgebenden Nationalversammlung werden die in den Ausschüssen beratenen und erstellten Verfassungsartikel zu „Religion und Religionsgesellschaften“ und abgestimmt.
Weimarer Reichsverfassung
Mit Art. 137, 1 wird die institutionelle Trennung von Staat und Kirche bestimmt und in Art. 138, 1 die finanzielle Trennung, für die bestehende Vereinbarungen abgelöst werden sollen. Art. 173 bestimmt als Übergangslösung, dass vor dem Erlass eines Grundsatzgesetzes des Reiches nicht abgelöst werden darf.
Fuldaer Bischofskonferenz 1919
Die katholische Bischofskonferenz übermittelt dem Reichspräsidenten und der Reichsregierung ihr schmerzliches Bedauern über Bestimmungen in der verabschiedeten Reichsverfassung, die Eingriffe in die unveräußerlichen Rechte der Kirche bedeuten.

